Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.11.2024

Ja, es gibt Härtefallregelungen unter der aktuellen Rechtslage. Konkret heißt es im Gesetz, dass die Einreise ohne vorherigen Sprachnachweis möglich ist, wenn "es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehme".

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