Ich bin alleinerziehend mit drei behinderten Kindern und lebe etwa 10 Jahren in Deutschland. Wegen der Pflege meiner Kinder kann ich nicht arbeiten. Gibt es Härtefallregelungen für meine Situation?
Liebe Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können Menschen in Ihrer Situation eingebürgert werden. Dies ist im Rahmen der sogenannten Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes möglich.
Mit anderen Abgeordneten zusammen habe ich dafür eingesetzt, dass gerade pflegende Angehörige explizit als Gruppe genannt sein sollten, die bei der Ermessenseinbürgerung berücksichtigt werden sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst. Den kompletten Text finden Sie hier ab S. 9: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf
Für alle im Text genannten Gruppen gilt aber, dass sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken. Ich weiß, dass dies in manchen Lebenssituationen schlicht und einfach nicht möglich ist und halte es deshalb für äußerst wichtig, dass bei entsprechenden Härtefällen die Einbürgerung auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts möglich ist. Denn Einbürgerung bedeutet gleiche Rechte und vor allem gleichberechtigte demokratische Mitbestimmung.
Für die Vorbereitung Ihres Einbürgerungsantrags würde ich Ihnen daher empfehlen, sich an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden. (hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir