EINBÜRGERUNG: Ich habe vor drei Jahren Hartz IV bezogen. Wird das meine Einbürgerung beeinflussen?
Jetzt habe ich eine Vollzeitstelle, aber erst seit weniger als 20 Monaten.
Sehr geehrte Frau W.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Sie können also, wenn Sie die anderen Voraussetzungen wie 5 Jahre Voraufenthalt, Straffreiheit und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erfüllen, die Einbürgerung beantragen.
Bei der Prüfung des Antrags nimmt die Einbürgerungsbehörde auch eine Prognose über die zukünftige Lebensunterhaltssicherung vor. Auch hier ist der frühere Sozialleistungsbezug erst mal unproblematisch. Das sähe anders aus, wenn Sie wiederholt und nur mit kurzen Erwerbsphasen arbeitslos gewesen wären. Dann hätte die Behörde gegebenenfalls Zweifel daran, dass Sie dauerhaft den Lebensunterhalt selbstständig decken können.
Für die Vorbereitung Ihres Einbürgerungsantrags können Sie sich auch an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wenden. (hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir