Hakan Demir
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Frage von Erol P. •

Privatinsolvenz während Einbürgerungsphase: Hätte die Privatinsolvenz Auswirkung auf meinen Antrag auf die Einbürgerung?

Sehr geehrter Herr Demir,

meinen Einbürgerungsantrag habe ich vor zwei Jahren in Frankfurt/Main gestellt und warte noch auf eine Antwort. Während dieser Zeit habe ich ca. 30.000 Euro Schulden gemacht (Heiratskosten), unter anderem ca 7.000 Euro muss ich Schüler-BAFöG zurück zahlen.

Da ich aktuell eine Ausbildung angetreten habe, bin ich finanziell nicht in der Lage, diese angesammelte Schulden zurück zu zahlen und muss Privatinsolvenz melden. Hätte die Privatinsolvenz Auswirkung auf meinen Antrag auf die Einbürgerung?

Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung. Wichtig ist, dass Sie keine Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch ("Bürgergeld") beziehen.

Für die Vorbereitung Ihres Einbürgerungsantrags würde ich Ihnen empfehlen, sich an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden. (hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)

Ich wünsche Ihnen alles Gute in Ihrer aktuellen Situation. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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