


Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.


In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.

Jetzt ist es es so geregelt, dass Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.