Frage von Andrii S. • 23.09.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist aber generell als Ausnahme gedacht, sodass die Anforderungen hier sehr hoch sind.