
Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.
©Max Neudert
Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.
Erst einmal ist es so, dass ich mich für ein Gesetz einsetze, in dem beispielsweise bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen eintreten.
Ja, der § 12a soll so bestehen bleiben.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..