Hakan Demir
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Frage von Klajdi S. •

Sehr geehrter Herr Demir, Ich hätte eine Frage, hat man recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach 5 jahren Aufenthalt oder nach 5 Jahren arbeit ( 60 monate in die Rentenversicherung) ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit (gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland) von fünf Jahren (statt derzeit acht Jahren) zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..

Bei der Lebensunterhaltssicherung sind keine Mindestverdienstgrenzen oder Mindestjahre, in denen gearbeitet werden musste, vorgeschrieben. Es dürfen nur keine Sozialleistungen aus SGB II und SGB XII (wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden.

Zu den Voraussetzungen für wiederum eine Niederlassungserlaubnis zählen u.a. 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens. Daneben müssen aber auch die anderen Voraussetzungen (wie Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren, gesicherter Lebensunterhalt, etc.) erfüllt sein. Eine Übersicht finden Sie beispielsweise hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/121864/.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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