Frage von Danil Z. • 02.06.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 05.06.2023
Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung.
©Max Neudert
Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung.
Meiner Einschätzung nach wird sich dieser Kurs auch nach den Wahlen in der Türkei nicht ändern.
Ja, das wird möglich sein.
Wichtig ist: Sie dürfen auf keinen Fall die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, bevor das Gesetz in Kraft ist.
Ich setze mich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Regelung ein, kann Ihnen aber noch keinen genauen Zeitplan versprechen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.