Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, BAföG oder wie in Ihrem Fall Rente haben keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Personen, die aber Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter [...] beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Studienzeiten in Deutschland werden an sich nicht angerechnet auf die Einbürgerung.
Ich unterstütze Waffenlieferungen zur Selbstverteidigung an die Ukraine.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.