Frage von Klajdi S. • 22.05.2023
Sehr geehrter Herr Demir, Bleibt der Paragraph § 12a StAG, so wie es ist in die neuen Staatsangehörigkeitgesetz ? Dass Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen außer Betracht bleibt?
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.05.2023
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Ja, der § 12a soll so bestehen bleiben.
Es wird aber konkretisiert, dass wenn antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe für die Taten vorlagen, eine Einbürgerung ausgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir