Digitalisierung von Einbürgerungsanträgen
Sehr geehrter Herr Demir,
Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Einsatz bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Wie Sie sicherlich erwarten konnten, wird das Antragsaufkommen mit der Umsetzung des neuen Gesetzes deutlich höher ausfallen. Wie sehen Sie die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der Digitalisierung von Einbürgerungsanträgen? Wird dies eingeführt, wenn das Gesetz verabschiedet ist? Wir würden vorschlagen, dass wir ein spezifisches Login für den Dienst erstellen und jede Phase des Bewerbungsprozesses überwachen könnten.
Ich freue mich auf deine Rückmeldung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Termin-Wartezeiten, Intransparenz und zu lange Verwaltungsverfahren sind wesentliche Hindernisse auf dem Weg zur Einbürgerung – manche Menschen lassen sich dadurch davon abhalten, ihren Antrag auf Einbürgerung überhaupt zu stellen. Mit der Staatsangehörigkeitsreform erweitert sich zunächst der Kreis der Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Dadurch entsteht, wie Sie richtigerweise sagen, Mehrarbeit in den Behörden.
Gleichzeitig vereinfachen wir aber durch die Herabsetzung der Voraussetzungen die Einbürgerungsprozesse. Für die Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind auch die Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland und jede Kommune ist also in der Verantwortung, die örtlichen Behörden so auszustatten (sowohl mit Personal als auch mit Ressourcen), dass sie Verfahren in einer angemessen Zeit bewältigen.
Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen. Hier in Berlin zentralisieren wir beispielweise die Einbürgerungen in einer Behörde statt vorher in allen zwölf Bezirksämtern. Das spart Ressourcen und schafft schlanke Verfahren.
Digitalisierte Verfahren sparen noch mehr Zeit und Ressourcen, deswegen begrüße ich dies sehr. Für weitere Fragen bzgl. der Umsetzung digitaler Verfahren würde ich Sie bitten, sich an die Senatsverwaltung für Inneres hier in Berlin zu wenden, die dafür zuständige Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir