Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.
Wie Sie zu Recht anmerken, hat das FDP-Papier einige Themen aufgeworfen, die innerhalb der Koalition anders gesehen werden.
Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es gerade noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess.
Die Staatsangehörigkeitsreform sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten würden, bereits umgesetzt sein, sodass Sie davon profitieren und zwei Pässe haben können
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Ja, wir streben weiterhin an, die Reform im Jahr 2023 abzuschließen.