Frage von Gamze K. • 23.05.2023
Sehr geehrter Herr Demir, Wann wird das neue Gesetz der Mehrstaatigkeit in Kraft treten? Noch dieses Jahr oder nächstes Jahr. Und kann ich meine vorherige Bürgerschaft ohne Probleme wiedererwerben?
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.05.2023
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Frage.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich. Sie können also, ohne den deutschen Pass zu verlieren, auch Ihre alte Staatsangehörigkeit zurück erlangen - wenn Sie die Voraussetzungen des jeweiligen Landes erfüllen. Von deutscher Seite aus fallen aber alle Hürden.
Ein ganz konkretes Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen. Der Referentenentwurf kommt aber nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir