Sind für diejenigen, die zwar bereits im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind, aber die Voraussetzungen nach dem neuen Gesetz nicht (mehr) erfüllen, irgendwelche Übergangsregelungen geplant?
Sehr geehrte Frau H.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Erst einmal ist es so, dass ich mich für ein Gesetz einsetze, in dem beispielsweise bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen eintreten. Für den Fall, dass sich die FDP in der Frage des Umgangs mit der Lebensunterhaltssicherung durchsetzt, oder für weitere Konstellationen, in denen Menschen bei einer erneuten Prüfung ihres Falls die Einbürgerungszusage verlieren könnten, wird es aber nötig sein, eine Altfallregelung zu treffen – beraten wurde dies aber noch nicht. Falls Sie möchten, schicken Sie mir und meinem Team daher doch gerne mehr Informationen zu Ihrem Fall per Mail zu.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir