
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
©Max Neudert
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
Ende Juni wird der Entwurf für die Staatsangehörigkeitsreform nun vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der Sommerpause beraten wir ihn im Parlament. Und ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Reform endlich umsetzen werden, das ist mein Ziel.
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen leider kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.