Hakan Demir
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Frage von Ali D. •

Staatsangehörigkeitsreform

Sehr geehrter Herr Demir,

würde zeit von einem negativen Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) auch bei Einbürgerung berücksichtigen?
Wie es mit Niederlassungserlaubnis? Die ampel regierung wollte von 5 Jahren nach 3 Jahren verkürzen machen?
Und andere Problem bei manchen Aufenthaltstitel Kann man nicht direkt einbürgerung beantragen, das heißt Sie müssen erst Niederlassungserlaubnis beantragen dann Ein.

Danke und herzliche Grüße,
Ali D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.

danke für Ihre Frage.

Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein). Das heißt, dass ein Aufenthaltstitel - wie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis - benötigt wird, um eingebürgert zu werden. Eine Aufenthaltsgestattung und auch eine Duldung zählen nicht dazu.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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