Doppelte Staatsangehörigkeit
Sehr geehrte Herr Demir,
wie verhält es sich, wenn bei freiwilliger Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft die alte abgelegt werden muss? Der andere Staat (nicht EU-Staat) entlässt zwar einen aus der Staatsbürgerschaft, aber eine doppelte wird leider nicht geduldet.Gibt es hier auch einen Sonderweg? Kommunizieren dann beide Staaten miteinander? Solche Konstellationen gibt es mit Sicherheit häufiger.
Sehr geehrter Herr C.,
danke für Ihre Anfrage.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform machen wir die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle möglich - egal, ob sich Deutsche im Ausland oder Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen möchten.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist aber nur sofern möglich, wie es das auch das Heimatland ermöglicht. Erlaubt das Heimatland keine doppelte Staatsangehörigkeit - wie es ja auch derzeit hier in Deutschland für nicht-EU-Länder gilt - so kann zwar die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen werden, die alte Staatsangehörigkeit muss aber abgegeben werden.
Die Vergabe von Staatsangehörigkeiten liegt alleine in der Kompetenz der Staaten. Ihr Heimatland müsste eine Reform verabschieden und - wie es nun in Deutschland geschieht - doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglichen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir