Hakan Demir
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Frage von Ahmad N. •

Zählt BAföG als Einkommen im neuen Einbürgerungsgesetz/entwurf?

Sehr geehrter Herr Demir,

wenn man alle Anforderungen für die beschleunigte Einbürgerung (nach 3 Jahren) nach dem neuen Gesetzentwurf erfüllt hat und noch BAföG abhängig ist, kann man sich einbürgern lassen?
Da in dem Gesetzentwurf die Rede von "öffentliches Mittel" ist, möchte ich gerne wissen, ob BAföG als Einkommen gezählt wird?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Ahmad N.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Anfrage.

Bei der Einbürgerung - egal ob regulär oder beschleunigt - muss der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbstständig bestritten werden. Das heißt, dass mit dem eigenen Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich und die Familie bezahlt werden kann. Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.

Personen mit Bezug von Sozialleistungen (wie bspw. Bürgergeld, Sozialgeld oder Erwerbsminderung im Alter) sind von der Einbürgerung ausgeschlossen. Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Eine Einbürgerung ist also möglich, wenn BAföG bezogen wird - und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihnen wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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