Welche Änderungen werden bei der Miteinbürgerung für Ehegatten/Kinder der Ausländer eingeplant?
Es geht um Aufenthaltsdauer der Miteingebürgerten Ehegatten und Kinder.
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Familienangehörige profitieren indirekt von den verkürzten Voraufenthaltszeiten für die "Hauptperson", die sich einbürgern lässt. Sie können dann weiterhin zu den geltenden Fristen des § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit eingebürgert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir