Hakan Demir
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SPD
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Frage von Tijen D. •

Werden mit dem neuen Gesetz Arbeitnehmer mit Externenprüfungen als Fachkräfte zugelassen/anerkannt?

Sehr geehrter Herr Demir,
nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll eine Fachkraft einreisen dürfen auch ohne eine Anerkennung, wenn er/sie einen in der Heimat anerkannten Abschluss besitz. Gilt dies auch für Fachkräfte, die ihre Berufsabschlüsse mit einer Externenprüfung (wie in Deutschland) erhalten haben, oder ist eine mindestens zweijährige reguläre Berufsausbildung Bedingung? Es gibt z.B. in der Türkei Fachkräfte, die ihre Gesellenbriefe nach mehrjähriger Berufserfahrung durch absolvieren der Externenprüfung erhalten haben, die bislang nicht nach Deutschland kommen durften. Werden diese Fachkräfte nun ohne Anerkennung auch kommen dürfen?
Danke vorab für die Antwort.
T. D. (Personalberaterin)

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Arbeitskraft in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche gibt es zudem die neue Chancenkarte. Bei all diesen Instrumenten ist die von Ihnen angesprochene 2-jährige, im Herkunftsland staatlich anerkannte Ausbildung die pragmatische Ergänzung zur bisherigen Gleichwertigkeitsprüfung. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.

Zu Ihrer konkreten Frage der Externenprüfung. Dies ist im Gesetz nicht explizit genannt, es macht aber aus meiner Sicht Sinn, dass eine Externenprüfung, wenn Sie Kompetenzen einer auf einem 2-jährigen Curriculum beruhenden Berufsgattung dokumentiert, auch herangezogen werden kann. Falls Sie konkrete Fälle haben, wenden Sie sich gerne per Mail an mich und mein Team. Ich werde das Thema dann mit der Bundesregierung nachverfolgen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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