Hakan Demir
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SPD
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Frage von Celine F. •

Können Menschen, die beim Jugendamt bekannt sind (und nicht strafrechtlich verfolgt werden) die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?

Sehr geehrter Herr Demir,
bald soll das neue Staatsbürgerschaftsgesetz kommen, was ich im Grunde gut finde. In den Bestimmungen steht, dass die deutschen Gesetze geachtet werden müssen. Wie sieht es hier mit Menschen aus, die beim Jugendamt durch z.B. körperliche oder seelische Gewalt am Kind bekannt sind? In der Regel werden diese Personen nicht strafrechtlich verfolgt, bekommen evtl. Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung, haben regelmäßige Gespräche mit dem Jugendamt usw. "Ab wann" werden hier die Gesetze (SGB VIII) nicht geachtet, sodass man letztlich keine deutsche Staatsbürgerschaft erhält? Wo ist also die Grenze? Und wer entscheidet das?

Über eine Aufklärung wäre ich dankbar.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Dabei ist es mir insbesondere ein Anliegen, dass möglichst viele Menschen, die dauerhaft ihre Heimat in Deutschland gefunden haben, hier auch gleichberechtig mitbestimmen und sich demokratisch engagieren können. Das ist wichtig für Zusammenhalt und Teilhabe in unserem Land. Ich freue mich, dass Sie diesen Kurs grundsätzlich unterstützen.

Zu Ihrer berechtigten Frage, wie sichergestellt wird, dass bestimmte Personen von der Einbürgerung ausgeschlossen werden: neben der Straffreiheit (die ja wie Sie geschildert haben in Ihrem Beispiel aufgrund fehlender Anzeigen gegeben sein könnte) ist auch das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes Voraussetzung für die Einbürgerung. Dazu gehören beispielsweise auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Bekenntnis zur Würde des Menschen, die durch eine gewaltsame Erziehung verletzt wird. Darüber, ob das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt ist, entscheiden die Einbürgerungsbehörden im Einzelfall. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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