Wer entscheidet über die Einbringung von Gesetzentwürfen?
Sehr geehrter Herr Demir,
wer entscheidet über die Modalitäten der Einbringung von Gesetzentwürfen?
Bekannterweise können die Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, von dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Schon seit fast zwei Jahren warten wir auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Aber warum wird der Entwurf nicht aus der Mitte des Bundestages eingebracht, wie es zum Beispiel bald mit der Reform des Bundesvertriebenengesetzes passieren soll? Wer entscheidet darüber?
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform wird wie meistens üblich von der Bundesregierung eingebracht. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit schon die Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung ein. Nach der Sommerpause werden wir den Gesetzesentwurf im Bundestag beraten. Ich rechne damit, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir