Hinnahme der Mehrstaatigkeit für bereits laufende Einbürgerungsverfahren
Sehr geehrter Herr Demir,
da ich meinen Einbürgerungsantrag im August 2022 gestellt habe, als noch der Grundsatz von Vermeidung der Mehrstaatigkeit galt, wollte ich Sie fragen, wie das neue geplante Staatsangehörigkeitsgesetz die laufenden Einbürgerungsverfahren handhabt? Könnte ich von der generellen Hinnahme der Mehrstaatigkeit auch profitieren wenn das neue Gesetz in Kraft tritt bzw. dass die Ausländerbehörde von mir dann nicht mehr verlangt, den alten Pass abzugeben?
Auf eine kurze Rückmeldung freue ich mich sehr!
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage.
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
Einbürgerungszusagen sind in der Regel auch ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Zusage nun vor Inkrafttreten der Reform erhalten sollten, können Sie mit der Einbürgerung entsprechend etwas warten. Ich würde Sie aber bitten, diese konkreten Fragen nochmals mit Ihrer Einwanderungsbehörde direkt zu klären.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Ziele der Reform weiterhin unterstützen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir