Hakan Demir
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Frage von Semsi D. •

Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Demir, ich habe einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 104c erhalten. Kann ich damit auch die deutsche Einbürgerung beantragen? Mir serbischer Staatsangehörigkeit.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Es wird allerdings weiterhin einige Aufenthaltstitel geben, aus denen heraus eine Einbürgerung nicht möglich ist - dazu gehört auch der § 104c Aufenthaltsgesetz. Zweck des § 104c, des sogenannten "Chancen-Aufenthaltsrechts" ist es ja, dass Sie innerhalb der vorgesehenen 18 Monate die Voraussetzungen des § 25 a oder b Aufenthaltsgesetz (je nach Alter) erfüllen. Darauf sollte Sie Ihre lokale Ausländerbehörde auch hinweisen und Ihnen aufzeigen, welche konkreten Schritte nötig sind, um die Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. Identitätsklärung, Jobsuche, Sprachkenntnisse). Außerdem können Sie auch die sogenannte "Migrationsberatung für Erwachsene" (MBE) in Anspruch nehmen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html

Aus dem neuen Aufenthaltstitel heraus ist dann auch eine Einbürgerung möglich, wenn Sie die weiteren Voraussetzungen (Voraufenthaltszeit, Integrationskurs, Straffreiheit etc.) erfüllen. 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Zukunft in Deutschland. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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