Hakan Demir
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SPD
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Frage von Tevfik T. •

Einbürgerungsmöglichkeiten trotz Aufenthalt und Arbeit

Sehr geehrte Herr Demir, meine Frau ist Staatenlos und hat keine Identität, sie arbeitet jedoch über 10 Jahre. Lebt seid ca. 30 Jahren in Deutschland. Wird sich in der Hinsicht was ändern ?
Menschen die sich Integriert haben B2 und Arbeiten. Trotz Identität Probleme

MfG

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stimme Ihnen zu, dass ein geklärter Aufenthaltstitel und die Möglichkeit zur Einbürgerung gerade für Staatenlose und Menschen mit ungeklärter Identität besonders wichtig sind.

Wir müssen hier unterscheiden zwischen anerkannt Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Identität. Für anerkannt Staatenlose gibt es bereits ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren.

Nach Deutschland eingewanderte Staatenlose können bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden, für in Deutschland geborene staatenlose Kinder gibt es ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren. Darauf weist auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, auf ihrer Homepage hin: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/welche-anderen-moeglichkeiten-gibt-es-die-deutsche-staatsangehoerigkeit-zu-bekommen--1865122. Die Probleme liegen hier nicht in den gesetzlichen Einbürgerungsmöglichkeiten, sondern oft daran, dass das Verfahren zur Anerkennung als Staatenlose nicht bekannt ist oder von den Behörden nicht oder zu bürokratisch zur Anwendung kommt.

Bei Menschen mit ungeklärter Identität liegen die Schwierigkeiten meiner Erfahrung nach darin, dass die Anforderungen an die zu beschaffenden Dokumente zu hoch sind und teilweise vorliegende Dokumente wie abgelaufene Pässe oder Schulzeugnisse nicht anerkannt werden oder den staatenlosen Personen unklar ist, wie sie die behördlichen Anforderungen erfüllen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu eigentlich in seiner Rechtsprechung ein pragmatisches und sinnvolles Stufenmodell zur Identitätsklärung entwickelt: https://www.bverwg.de/230920U1C36.19.0.

Ich setze mich für dessen konsequente Anwendung und für eine klarere Kommunikation der jeweiligen Anforderungen an die Antragsteller:innen ein. Zudem sollte es abschließend eine Möglichkeit geben, auch dann, wenn nach langer Zeit und umfassenden Bemühungen keine Dokumente zur Identitätsklärung mehr beschafft werden können, sich per eidesstattlicher Erklärung zur eigenen Identität zu bekennen. Dazu haben sich SPD, Grüne und FDP auch im Koalitionsvertrag verabschiedet – die gesetzliche Verankerung dieser Regelung ist für das nächste Migrationspaket geplant.

Falls Sie und Ihre Frau Interesse haben, können Sie mir und meinem Team gerne für die weiteren parlamentarischen Beratungen Informationen zu Ihrem Fall per Mail an hakan.demir@bundestag.de zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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