Hakan Demir
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Frage von Ammar T. •

Wie werden Kinder behandelt, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren wurden?

Sehr geehrter Herr Demir,
wenn ein Kind z.B. am 1.9.2023 geboren wird und ein Elternteil sich zu diesem Zeitpunkt seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Erhält es nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Ammar T.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Sie haben sicherlich den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Staatsangehörigkeitsgesetzes verfolgen. Die zentralen Informationen zum Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610

Die neuen Regelungen werden nach aktuellem Stand erst ab dem Inkrafttreten wirksam. Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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