Hakan Demir
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Frage von Adriana A. •

Sehr geehrter Herr Hakan Demir, Niederlassungserlaubnis zu beantragen ohne 60 Monate Pflichtbeiträge ist das möglich weil überall würde mir gesagt 60 Pflichtbeiträge und ich habe auch gelesen 48 Monate

Deshalb bin nicht sicher.In eine Familie werden diese Beiträge für einzelne Personen benötigt oder nur reicht wenn eine hat .Das ist mir echt unklar zum Beispiel falls mein Mann Beiträge hat und ich nicht und Kindern.Oder Ist das möglich auch ohne Pflichtbeiträge 60 Monate bitte für ihre Antwort.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Liebe Frau A.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die unterschiedlichen Informationen zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind darauf zurückzuführen, dass es unterschiedliche Wege zur Niederlassungserlaubnis gibt. Generell kann man die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren erhalten und braucht dann entsprechend 60 Beitragsmonate. Allerdings ist es zum Beispiel mit einem Fachkraft-Visum oder als Selbständige möglich, früher die Niederlassungserlaubnis zu bekommen, sodass dann auch die Beitragsmonate niedriger sind. 

Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich Ihren Fall einmal mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder einer anderen Beratungsstelle bei sich vor Ort anzuschauen. 

Noch ein Hinweis auf anstehende politische Reformen: ich trete weiterhin dafür ein, dass man die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach 3 Jahren erwerben kann. Außerdem arbeiteten die SPD zusammen mit Grünen und FDP an einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sodass es für Sie auch interessant sein könnte, zu schauen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. (hier die wichtigsten Neuigkeiten zur Reform: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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