Hakan Demir
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Frage von Michael H. •

Ist es vorgesehen eine (freiwillige) Mitteilungsverfahren an die Staatsangehörigkeitsbehörde einzuführen, um den Wiedererwerb einer aufgegebenen Nicht-EU Staatsbürgerschaft (freiwillig) anzuzeigen ?

Sehr geehrter Herr Demir,

laut dem neuen Gesetzentwurf für Staatsangehörigkeitsrecht wird die doppelte Staatsbürgerschaft generell zugelassen und die Beibehaltungsgenehmigung wird entfallen. d.h. Der Wiedererwerb einer aufgegebenen ausländischen Staatsangehörigkeit wird ohne Anzeigepflicht möglich.
um spätere Zweifel am Fortbestand der deutschen Staatsbürgerschaft zu vermeiden z.B. bei Anmeldung in neuer Stadt oder bei Beantragung von neuer Personalausweis (wo man Angaben zu Staatsangehörigkeiten machen muss), ist es vorgesehen nach dem Wiedererwerb von ausländischen Staatsbürgerschaft (insbesondere Nicht-EU) die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Mitteilungsverfahren über den Wiedererwerb (freiwillig) zu informieren? (um den Fortbestand der deutschen Staatsbürgerschaft nach dem Wiedererwerb bestätigen zu lassen)

Mit freundlichen Grüßen

Michael

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage.

Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.

Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor - doppelte Staatsangehörigkeiten sind bisher ja aber auch im Regelfall nicht vorgesehen gewesen.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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