Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Giorgi M. •

wird die Studien bzw. Ausbildungszeit nach Inkrafttreten des neuen überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetzes vollständig angerechnet?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich wohne seit 9 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland. Ich habe während dieser Zeit in Deutschland das Studium erfolgreich abgeschlossen. Da ich was praktisches machen wollte, habe ich dann eine Ausbildung aufgenommen und werde ich das auch bald erfolgreich abschließen.
Ich verfüge über gute Deutschkenntnisse ( Niveau C1). Ich habe momentan § 16a AufenthG und wollte fragen, ob ich nach Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes während der Ausbildung einen Anspruch auf Einbürgerung haben?

Ich möchte auch gerne wissen, ob es nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes die Studien bzw. Ausbildungszeit komplett angerechnet wird? Ich kenne viele ausländische Studenten, die mit der Anrechnung der Studienzeiten Probleme haben.
Schafft dieses neues Staatsangehörigkeitsgesetz mehr Klarheit in Bezug auf die Anrechnung der Studienzeiten und wird vollständig angerechnet?

Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihren konkreten Fragen:

(1) Aktuell ist die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen. Die Ermessenseinbürgerung ist, was den Titel angeht, offen ausgestaltet - hier haben Sie aber, wie der Name schon sagt auch bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, keinen Anspruch. An dieser Regelung ist mit Stand Kabinettsbeschluss wie Sie hier nachlesen können keine Änderung geplant: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/VII5/StARModG.pdf;jsessionid=0A9D2AE4E8B9C9F8D93C0F68CE9C426C.2_cid505?__blob=publicationFile&v=4

Falls Sie Interesse haben, schicken Sie mir gerne für die parlamentarischen Beratungen mehr Informationen via E-Mail.

 

(2) Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern. Die Gesetzeslage gibt diese Einschränkung nicht vor. Dementsprechend ist im Kabinettsbeschluss auch nichts zur Anrechenbarkeit vorgesehen. Ich stimme aber mit Ihnen überein, dass Studienzeiten grundsätzlich angerechnet werden sollten und die Anrechnung nicht vom Wohnort abhängen sollte. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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