
(...) Die Amtseintragung bei Volksbegehren gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Zwang, Druck oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen entscheiden können, ob sie ein Volksbegehren unterstützen möchten. Deshalb halte ich die Amtseintragung für wichtig. (...)