Fragen und Antworten
Frage von Regina M. • 27.03.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Herbert H. • 26.01.2025

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 05.03.2025
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
Frage von Anna P. • 19.01.2025

Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Frage von Sabine K. • 10.08.2024

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 03.09.2024
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
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Bürgerrat zur Corona-Aufarbeitung
Über Georg Eisenreich
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister der Justiz, MdL