
(...) Das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in Deutschland ist kein striktes Trennungssystem. Es ist vielmehr differenziert und gekennzeichnet durch Religionsfreiheit, durch die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates bei gleichzeitiger Offenheit für die religiösen Belange seiner Bürger, durch die Anerkennung der wertbildenden Bedeutung von Religion, durch die Unabhängigkeit und Freiheit der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und nicht zuletzt durch die aktive Zusammenarbeit mit diesen Gemeinschaften. (...)