Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Frage von Heinrich H. • 19.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 25.11.2022
Frage von Brigitte H. • 18.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 19.11.2022
die Energiepauschale in Höhe von 300 € ist auch nicht die einzige Entlastungsmaßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben.
Frage von Thorsten R. • 17.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 28.11.2022
Auf dieses Thema bin ich bereits in anderen Fragen umfassend eingegangen. Gerne verweise ich daher darauf.
Frage von Jessica H. • 16.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 18.11.2022
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Frage von Martina K. • 15.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 16.11.2022
Die Frage habe ich an dieser Stelle bereits auch anderen umfassend beantwortet.
Frage von Brigitte H. • 06.11.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 16.11.2022
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.