Frage von Martin W. • 03.09.2013

Antwort von Dirk Wiese SPD • 07.09.2013
(...) Sie sehen, selbst in Fällen in denen gegen sehr feste Werte einer Glaubensgemeinschaft, wie hier die Ehe in der katholischen Kirche, verstoßen wird, kann eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein. Ich halte deshalb die gesetzlichen Regelungen für Tendenzbetriebe hinsichtlich der "Loyalitätspflicht" für ausreichend. Eine Änderung des AGG halte ich daher vorerst für nicht notwendig. (...)