Wann wird die Koalitionsvereinbarung Änderung des Spracherwerbs im Ausland umgesetzt?
Meine äthiopische Frau und ich leiden seit Jahren unter dieser gegen das Grundgesetz (GG.6 Abs.1) verstossende Rechtsvorschrift!!!
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug. Wie bereits in vorherigen Anfragen hier auf Abgeordnetenwatch erwähnt, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unseren Ampel-Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Erbringung des erforderlichen Sprachnachweises beim Ehegattennachzug auch unverzüglich nach Ankunft ermöglicht werden soll. Zurzeit ist es noch so, dass Ehegatten von Drittstaatsangehörigen und von deutschen Staatsbürgern in der Regel noch vor Einreise zumindest einfache Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sind wir bereits den ersten Schritt zur Umsetzung unseres Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag gegangen. Mit dem zweiten Migrationspaket wollen wir dann für alle Ehegatten regeln, dass der Nachweis erst hier im Inland unverzüglich nachgeholt werden soll.
Leider sind im Verfahren zum zweiten Migrationspaket weiterhin noch verschiedene Punkte zu klären. Ich kann zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor keine genaueren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an diesem Vorhaben.
Beste Grüße
Dirk Wiese