Zum 1. Januar 2023 wurden die Sätze für die Regelbedarfe erhöht. Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt nunmehr 502 Euro.
Eine Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell noch aktiv erarbeitet.
zum Thema der Anspruchsberechtigung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder für Rentner:innen habe ich mich bereits in vergangenen Fragen geäußert. Gerne können Sie alle wichtigen Fragen zum Thema Energiepreispauschale im FAQ des Bundesfinanzministeriums nachschlagen:
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben
Wir können leider nicht jedem Einzelfall gerecht werden, aber mit den Preisbremsen schaffen wir für einen großen Teil der Bevölkerung Sicherheit und Entlastung.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben