Mit dem Bürgergeld sind auch im SGB XII keine Änderungen beim Mehrbedarf vorgesehen.
Die Auszahlung der EPP für Rentner:innen erfolgt durch die jeweiligen Zahlstellen bis zum 15. Dezember 2022.
Mit dem Bürgergeld bringen wir eine Leistung auf den Weg, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Dass die jetzt bekannten, sehr seltenen Nebenwirkungen der Impfstoffe so schnell entdeckt wurden, zeigt, dass wir ein gut funktionierendes Warnsystem haben.
Zum Ihrem Anliegen habe ich mich aber bereits in vergangenen Fragen ausführlich geäußert. Daher verweise ich Sie gerne darauf.
Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.