(...) nochmals: Die Behauptung, durch den Vertrag von Lissabon werde die Todesstrafe wiedereingeführt, ist grober Unfug, ich warte nur noch darauf, daß behauptet wird, die Erde sei eine Scheibe und auf dem Mond lebten Indianer. Auch in Deutschland darf ein gewalttätiger Aufstand bekämpft werden, vielleicht lesen Sie einmal Artikel 87 a Absatz 4 unseres Grundgesetzes. (...)
(...) unser Grundgesetz läßt gegenwärtig eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon nicht zu. Ich bedauere dies und setze mich seit Jahren für eine Ergänzung des Grundgesetzes ein, um Volksabstimmungen zu ermöglichen. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht eine Weiterentwicklung der EU, insbesondere das Europäische Parlament wird gestärkt, es wird aber noch mehr Demokratie in der EU nötig sein. (...)
(...) es gibt vor deutschen Strafgerichten weder einen "Migrantenbonus" noch einen "Migrantenmalus". Deutschland ist ein entwickelter Rechtsstaat. (...)
(...) der Vertrag, den Sie ansprechen, ist von der Bundesregierung und der Regierung der USA ausgehandelt worden. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag. Ich weiß noch nicht, ob ich dem Vertrag zustimme. (...)
(...) wer zur Wahl einer fremden Partei aufruft, muß die eigene Partei verlassen. Herr Clement hat sich kritisch über eine Spitzenkandidatin der eigenen Partei geäußert. Das ist wohl ein Unterschied, ohne daß ich das unangemessene Verhalten von Wolfgang Clement verharmlosen will. (...)
(...) Im Haushaltsplan, der Ihnen zugänglich ist, sind alle relevanten Einnahmen und Ausgaben enthalten. (...)