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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Wolfgang S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr.Wiefelspütz,

zwar schätze ich Sie sehr, doch Ihr Verhalten in Sachen EU-Vertrag von Lissabon lässt mich doch aufhorchen. Wieso muss eine Europäische Verteidungsagentur, die weitere Rüstungsanstrengungen beäugt, sein?
Wieso steht im Anhang zu den schönen Rechten in der Charta der Grundrechte im Anhang u.a. in Art.2 Abs.2 EMRK, dass eine Tötung nichts als Verletzung dieses Art. betrachtet wird, wenn sie erforderlich ist "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen"? Ich bedauere sehr, dass sie berechtigte Sorgen als "Hirngespinste" abtun. Wissen Sie welcher Wirrkopf MORGEN oder ÜBERMORGEN an der Spitze in einem Mitgliedsstaat der EU auf "dumme Gedanken" kommen könnte? Wenn man schon kein Referendum zuließ, warum gibt es dann so wenig Informationen für den Otto-Normalverbraucher? Die Kommission weigert sich ja heute schon wichtige Dokumente ins Deutsche zu übersetzen. Wie soll es denn dann mit der Demokratisierung Europas weitergehen?

Beste Grüße aus der Pfalz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

nochmals: Die Behauptung, durch den Vertrag von Lissabon werde die Todesstrafe wiedereingeführt, ist grober Unfug, ich warte nur noch darauf, daß behauptet wird, die Erde sei eine Scheibe und auf dem Mond lebten Indianer. Auch in Deutschland darf ein gewalttätiger Aufstand bekämpft werden, vielleicht lesen Sie einmal Artikel 87 a Absatz 4 unseres Grundgesetzes.

Die EMRK gilt seit vielen Jahren auch als Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die Idee, daß die EMRK in irgendeiner Weise in Deutschland die Abschaffung der Todesstrafe relativiert, können nur Ahnungslose kommen.

Mit freundlichen
Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB