Frage an Dieter Wiefelspütz von David W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,
ich habe zwei Fragen:
Wie können Sie es verantworten, dem europäischen Volk, insbesondere natürlich uns in Deutschland, einen EU-Reformvertrag vorzulegen und ihn zu ratifizieren, wenn er zu 95% der von den Niederlanden und Frankreich mehrheitlich abgelehnten EU-Verfassung gleicht? Ist das für Sie keine Umgehung der Demokratie, zumindest in bspw. den Niederlanden & Frankreich sowie anderen Ländern die ein Referendum geführt hätten?
Die zweite Frage ist, wie Sie die rechtsstaatlichen Fragen sehen, die bei folgenden Festlegungen im EU-Reformvertrag entstehen:
# das Europ. Parlament wird in Angelegenheiten der Außen- & Sicherheitspolitik lediglich informiert & angehört; Entscheidungen trifft ausschließlich der Rat (die "Exekutive" der EU)
# der ganze Bereich der Außen- & Sicherheitspolitik ist rechtsstaatlicher Kontrolle entzogen; nach Art. 240 ist der Gerichtshof der Europäischen Union hierfür "nicht zuständig"
( Quelle: www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/verf/baf.html )
D.h. weder die Legislative (das Europ. Parlament), noch die Judikative (der Gerichtshof) sind im Kriegsfall befähigt etwas zu entscheiden/verhindern. Wird damit nicht im Kriegsfall, die Gewaltenteilung in der EU außer Kraft gesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wagenleiter,
unser Grundgesetz läßt gegenwärtig eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon nicht zu. Ich bedauere dies und setze mich seit Jahren für eine Ergänzung des Grundgesetzes ein, um Volksabstimmungen zu ermöglichen. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht eine Weiterentwicklung der EU, insbesondere das Europäische Parlament wird gestärkt, es wird aber noch mehr Demokratie in der EU nötig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB