
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Veräußerung bahnentbehrlicher Liegenschaften durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erfolgt in Übereinstimmung mit den allgemein gültigen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. Da hier mit aus Steuermitteln finanziertem Staatsbesitz gearbeitet wird, halte ich einen Verkauf zu marktüblichen Konditionen für angebracht. (...)