Frage an Christoph Meyer von joachim n. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Die Deutsche Bahn(DB Immo) aber auch der Bund( BEV) versuchen immer häufiger Bahnflächen zu Höchstpreisen als Immobilienstandorte an Investoren zu verkaufen, ohne die kommunalen Interessen an alternativen Verwendungszwecken (Grünflächen, soiale Infrastruktur) zu berücksichtigen. Werden Sie im Bundestag über die Einwirkung auf den Eigentümer (Bundesrepublik Deutschland) dies Gebahren einschränken?
Sehr geehrter Herr Neu,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Veräußerung bahnentbehrlicher Liegenschaften durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erfolgt in Übereinstimmung mit den allgemein gültigen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. Da hier mit aus Steuermitteln finanziertem Staatsbesitz gearbeitet wird, halte ich einen Verkauf zu marktüblichen Konditionen für angebracht. Anders stellt sich die Situation bei Wohnimmobilien dar. Hier hat das BEV den konkreten Auftrag, besonders auf die soziale Absicherung der wohnungsfürsorgeberechtigten Mieter Rücksicht zu nehmen und vorrangig diesen den Kauf zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer