Frage an Christoph Meyer von Irmgard M. bezüglich Recht
Der VW-Konzern und auch die anderen Autokonzerne haben die Bevölkerung, den Staat und die Kontrollinstanzen über Jahre durch den Einbau und die Nutzung von illegaler Software am Auto betrogen. Warum werden sie nicht strafrechtlich verfolgt wie jeder andere überführte Betrüger auch? Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau M.,
der Dieselskandal und der Kartellvorwurf gegen die deutsche Automobilindustrie haben zu Recht öffentlich für Empörung gesorgt. Meiner Ansicht nach müssen die Vorgänge lückenlos aufgeklärt werden. Auto- und Zulieferindustrie müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und ihre Hausaufgaben machen, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Aber auch auf politischer Ebene gibt es einiges aufzuarbeiten. So hatte Bundesverkehrsminister Dobrindt zwei Jahre nach dem US-Abgasskandal die Lage immer noch nicht unter Kontrolle. Die Folgen dieses Nichthandelns müssen nun die Autofahrer tragen.
Entsprechend unserer bundesdeutschen Rechtsordnung ist für die Verfolgung von strafrechtsrelevantem Verhalten jedoch die Staatsanwaltschaft und nicht der Deutsche Bundestag zuständig. Mit Blick auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit unserer Justiz sehe ich hier keinen Ansatzpunkt für politisches Handeln. Sicherlich wird sich jedoch auch der 19. Deutsche Bundestag intensiv mit dem Dieselskandal und den Kartellvorwürfen befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer