Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Renate Künast | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Sarah Lahrkamp | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Ricarda Lang | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Nicht beteiligt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Andreas Larem | SPD | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Armin Laschet | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Ina Latendorf | DIE LINKE. | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Silke Launert | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE. | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Jens Lehmann | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Sven Lehmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Sylvia Lehmann | SPD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Kevin Leiser | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Steffi Lemke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Jürgen Lenders | FDP | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE. | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 213 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Christian Leye | DIE LINKE. | 116 - Duisburg II | Dagegen gestimmt | |
Luiza Licina-Bode | SPD | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Thorsten Lieb | FDP | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.