Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Katja Keul | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Stefan Keuter | AfD | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Misbah Khan | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 208 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dagegen gestimmt | |
Michael Kießling | CDU/CSU | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dagegen gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Helmut Kleebank | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Nicht beteiligt | |
Ottilie Klein | CDU/CSU | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dagegen gestimmt | |
Karsten Klein | FDP | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Kristian Klinck | SPD | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt | |
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dafür gestimmt | |
Julia Klöckner | CDU/CSU | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Annika Klose | SPD | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Daniela Kluckert | FDP | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Tim Klüssendorf | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dagegen gestimmt | |
Pascal Kober | FDP | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Lukas Köhler | FDP | 220 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.