Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Claudia Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Nicht beteiligt | |
Sascha Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Stefan Nacke | CDU/CSU | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Sara Nanni | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Rasha Nasr | SPD | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE. | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Edgar Naujok | AfD | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Ophelia Nick | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Brian Nickholz | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg – Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Nicht beteiligt | |
Omid Nouripour | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Jörg Nürnberger | SPD | 239 - Hof | Dafür gestimmt | |
Lennard Oehl | SPD | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dagegen gestimmt | |
Moritz Oppelt | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.