Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Anne König | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Carina Konrad | FDP | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dafür gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Chantal Kopf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Jan Korte | DIE LINKE. | 71 - Anhalt | Nicht beteiligt | |
Simona Koß | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Steffen Kotré | AfD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dagegen gestimmt | |
Laura Kraft | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Nicht beteiligt | |
Philip Krämer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Dunja Kreiser | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt | |
Oliver Krischer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 87 - Aachen I | Dafür gestimmt | |
Martin Kröber | SPD | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt | |
Michael Kruse | FDP | Dafür gestimmt | ||
Tilman Kuban | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Kubicki | FDP | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Konstantin Kuhle | FDP | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Christian Kühn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Kevin Kühnert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.