Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stefan Heck | CDU/CSU | 171 - Marburg | Dagegen gestimmt | |
Dirk Heidenblut | SPD | 119 - Essen II | Dafür gestimmt | |
Peter Heidt | FDP | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Mechthild Heil | CDU/CSU | 198 - Ahrweiler | Dagegen gestimmt | |
Frauke Heiligenstadt | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Linda Heitmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Matthias Helferich | fraktionslos | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt | |
Mark Helfrich | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Katrin Helling-Plahr | FDP | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Hellmich | SPD | 146 - Soest | Dafür gestimmt | |
Kathrin Henneberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Anke Hennig | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Susanne Hennig-Wellsow | DIE LINKE. | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Marc Henrichmann | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dagegen gestimmt | |
Markus Herbrand | FDP | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Torsten Herbst | FDP | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Bernhard Herrmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nadine Heselhaus | SPD | 126 - Borken II | Nicht beteiligt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.