Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE86 - Berlin-Marzahn - Hellersdorf Enthalten
Portrait von Michael PaulMichael PaulCDU/CSU95 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Heinz PaulaHeinz PaulaSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN81 - Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Rita PawelskiRita PawelskiCDU/CSU42 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Jens PetermannJens PetermannDIE LINKE197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Enthalten
Portrait von Ulrich PetzoldUlrich PetzoldCDU/CSU71 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle PfeifferSibylle PfeifferCDU/CSU173 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Johannes PflugJohannes PflugSPD117 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix PhilippBeatrix PhilippCDU/CSU108 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia PieperCornelia PieperFDP73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Gisela PiltzGisela PiltzFDP107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Mein BildRichard PitterleDIE LINKE260 - Böblingen Enthalten
Portrait von Yvonne PloetzYvonne PloetzDIE LINKE Enthalten
Portrait von Ronald PofallaRonald PofallaCDU/CSU113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Christoph PolandChristoph PolandCDU/CSU18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow Dafür gestimmt
Portrait von Ruprecht PolenzRuprecht PolenzCDU/CSU130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU38 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PoßJoachim PoßSPD124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte PothmerBrigitte PothmerDIE GRÜNEN49 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm PriesmeierWilhelm PriesmeierSPD53 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU91 - Düren Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.